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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Stand 28.06.2005)

I. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für alle, auch künftige Lieferungen,

soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

II. Angebot und Vertragsschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und

sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder

fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder

Nebenabreden sowie eine Aufhebung dieser Klausel.

III Preise und Zahlung

1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto ohne Mehrwertsteuer, Verpackung,

Fracht, Porto und Versicherung. Den Preisen liegen die gegenwärtig üblichen und

gültigen Kalkulationsfaktoren zugrunde.

2. Der Besteller ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten

nur insoweit befugt, als die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, von uns

anerkannt oder unbestritten ist.

IV. Versand und Versicherung

Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Außenlager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

Für sämtliche Warenlieferungen wird auf Kosten des Bestellers eine Transportversicherung

abgeschlossen, es sei denn, der Besteller übernimmt das Transportrisiko

ausdrücklich durch schriftliche Erklärung. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für

Transportschwierigkeiten jeder Art. Durch Transportverzögerungen wird die Fälligkeit

des Kaufpreises nicht berührt.

V. Lieferung

1. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferzeit verlängert sich

angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen,

Streiks, Arbeitskämpfe jeder Art, die wir nicht zu vertreten haben und behördlichen

Maßnahmen. Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

2. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs ist der Besteller berechtigt, in

den Fällen, in denen wir aus von uns zu vertretenden Gründen eine angemessene

Nachfrist ungenutzt haben verstreichen lassen, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche

wegen Nichterfüllung stehen ihm nur dann zu, wenn die Schadenursache

auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

3. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen bleiben grundsätzlich vorbehalten.

VI. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport

ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des

Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich

wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

VII. Abnahmeverzug

1. Verweigert der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist

die Abnahme des Kaufgegenstandes oder erklärt er vorher ausdrücklich, dass er nicht

abnehmen werde, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz

wegen Nichterfüllung verlangen.

2. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, sind wir berechtigt, pro

angefangenen Monat 3% des Auftragswertes zu verlangen. Dem Besteller steht jedoch

das Recht zu, den Nachweis zu führen, dass diese Kosten nicht bzw. in wesentlich

geringerer Höhe angefallen sind. In diesem Fall hat der Besteller nur die nachgewiesenen

niedrigeren Kosten zu zahlen.

3. Wir sind berechtigt, als Schadenersatz wegen Nichterfüllung 25% des Auftragswertes

zu verlangen, sofern der Besteller uns nicht nachweist, dass ein Schaden

überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.

4. Die Geltendmachung eines höheren und entsprechend nachgewiesenen Schadens

durch uns bleibt ausdrücklich vorbehalten.

5. Abgesehen von den Fällen des Abnahmeverzuges, sind wir zum Rücktritt berechtigt,

sofern dafür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein solcher Grund wird

anzunehmen sein, wenn die Leistungsstörung auf höherer Gewalt oder auf anderen,

von uns nicht zu vertretenden Gründen beruht.

VIII. Mängelhaftung

1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations-, Material- und Rechtsmängel

sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

2. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an

den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, Verbrauchsmaterialien verwendet,

die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Produkte übermäßig beansprucht,

entfällt die Gewährleistung.

3. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile.

4. Leistungsbeschreibungen von Produkten in Katalogen, Betriebsanleitungen oder

Dateien haben nicht den Charakter von Garantien.

5. Die Haftungsgrenze für Dienstleistungschäden ist max. 30TEURO.

6. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB

geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen

ist. Die gelieferte Ware ist bei Eingang unverzüglich auf Mängelfreiheit, Qualität und

Fehlmengen zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb von acht Tagen nach Ankunft

der Ware unter genauer Angabe des Mängelgrundes schriftlich vorzubringen. Später

auftretende Mängel sind innerhalb der gleichen Frist, gerechnet ab Entdeckung,

schriftlich zu rügen. Fehlmengen und sichtbare Schaden sind gegebenenfalls dem

Transportführer gegenüber sofort zu beanstanden.

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in

Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache verpflichtet.

Im Fall der Nachbesserung entscheiden wir aufgrund der Mängelanzeige, ob der Fehler durch

einen Servicetechniker an Ort und Stelle oder im Werk behoben wird. Wir tragen alle zum

Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,

Arbeits- und Materialkosten bis zur Höhe des Kaufpreises.

7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder

Minderung zu verlangen.

8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche

geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unsere

Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbarer, typischerweise eintretenden Schaden

begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt

unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgestz.

10. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. 

IX. Gesamthaftung

1.Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer VIII. vorgesehen, ist ohne

Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt

Insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen

sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschaden

gemäß § 823 BGB.

2. Die Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz

des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

3. Soweit der Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,

gilt dies auch im Hinblick auf der persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Erfüllung

aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung.

2. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang zu

verarbeiten , vermischen, vermengen und zu veräußern, solange er sich mit seinen Leistungen

nicht im Verzug befindet. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

3. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne daß uns daraus

Verpflichtungen entstehen. Wir werden unmittelbare Eigentümer der durch Verarbeitung oder

Umbildung hergestellten Sachen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung von

Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns ein Miteigentumsanteil an

der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferte Ware zu dem der

anderen Waren entsprechend der § 948 BGB zu.

4. Der aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware

entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an

uns ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne

dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart würde, so tritt uns der Besteller einen Teil

der Gesamtforderung ab, der sich aus dem Rechnungswert der Vorbehaltsware zuzüglich eines

Zuschlages von 10% zusammensetzt. Entsprechend gilt, wenn der Besteller die Vorbehaltsware

veräußert, nach dem er sie verarbeitet, vermischt oder mit anderen Waren vermengt hat.

5. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, wir

behalten uns jedoch insoweit ein Widerrufsrecht vor. Er ist verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung

der abgetretenen Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben, insbesondere

die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung auf

unsere Forderungen anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen

des Bestellers anzuzeigen.

6. Übersteigen unsere Sicherheiten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden zu

sichernden Forderungen um mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen des Bestellers die

Sicherheiten insoweit frei.

7. Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der unsere Rechte

oder Verfügungsmöglichkeiten gefährdet, so hat der Besteller uns sofort zu benachrichtigen.

Wird der Erfüllung, Einziehung oder Sicherung unserer Forderungen durch Verletzung der

Genannten Pflichten oder durch Einleitung eines Insolvenzantrags oder –Verfahrens des

Bestellers gefährdet, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Zurücknahme der Ware und

Verwahrung auf Gefahr und Kosten des Bestellers bis zur vollständigen Erfüllung unserer

Ansprüche, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, berechtigt.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz in Marienheide.

2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gummersbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus

dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Für den Fall, dass wir

als Kläger auftreten, haben wir alternativ das Recht, den Schuldner an seinem allgemeinen Gerichtsstand

zu verklagen.

XII. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer

und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen

Gesetzes über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen und des UN-Kaufrechts wird

ausgeschlossen.

 

 


Download der Allgemeinen Lieferbedingungen: AGB

 

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